Residencia – Besonderheiten und Neuigkeiten

Während die Residencia bisher ohne Weiteres für Selbstständige in Spanien (sogenannte Autonomos) ausgestellt wurde, müssen diese nun durch Vorlage der letzten 3 Abbuchungen der Seguridad Social beweisen, dass sie mindestens seit 3 Monaten selbstständig sind. Ist dies nicht möglich, weil man sich gerade erst selbstständig gemacht hat, bekommt man die Residencia nur, wenn man ausreichende finanzielle Reserven und eine private Krankenversicherung vorweisen kann. Die geforderten finanziellen Reserven betragen für 1 Person 6.800 €.

Die Residencia ist weiterhin nur persönlich zu beantragen. Mit einer Vollmacht, auch beglaubigt durch einen Notar, ist dies nicht möglich. Beantragt ein Kind die Residencia, so muss mindestens 1 Elternteil ebenfalls resident sein. Beide Eltern müssen der Erteilung der Residencia zustimmen, ausser wenn ein Elternteil das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht besitzt. Dies ist mit einem Gerichtsbeschluss, der ins Spanische übersetzt ist, zu belegen.

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