Änderungen bei der N.I.E.


Seit Kurzem ist es erforderlich, im Antragsformular des Ausländeramts das Motiv für die Beantragung der N.I.E. genau anzugeben. Es reicht nicht mehr, ein Kreuzchen bei „Por Intereses económicos“ , „Por Intereses Sociales“ oder „“Por Intereses Profesionales“ zu machen, sondern es muss näher erläutert werden, was man vorhat. Zum Beispiel muss man für einen Immobilienkauf die Adresse der Immobilie angeben oder zumindest in welcher Region Mallorcas man eine Immobilie sucht. Beantragt man die NIE für eine Autoummeldung, so muss man das Kennzeichen angeben. Auch wenn die NIE aus beruflichen Gründen beantragt wird, sind nähere Angaben zu machen, wie z.B. wo man einen Job sucht, bei welchem Arbeitgeber man sich bewirbt bzw. anfangen will zu arbeiten.
Das Ausländeramt will damit verhindern, dass immer mehr Menschen die NIE auf Mallorca beantragen, obwohl sie nicht auf Mallorca, sondern auf dem spanischen Festland leben wollen oder zu Hause sind. Dies kommt durch die angespannte Terminsituation und die deutlich längeren Wartezeiten in einigen anderen Provinzen Spaniens

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