Was tun bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins?


Zunächst ist eine Verlustanzeige bei der Policia Local zu erstatten, bei Diebstahl eine Anzeige bei der Guardia Civil.
Wenn es sich um einen spanischen Führerschein handelt, so kann bei der DGT (Direccion General de Trafico) ein Duplikat bestellt werden. Dauer bis zum Erhalt des neuen Führerscheins ca. 6 Wochen.
Handelt es sich um einen deutschen Führerschein und hat der Inhaber seinen Lebensmittelpunkt in Spanien, so muss er einen Führerscheinumtausch beim Trafico erwirken. Das heisst, er erhält einen spanischen Führerschein. Hierzu muss er die Residencia (Certificado UE) besitzen. In diesem Fall empfiehlt es sich, vorher beim Kraftfahrbundesamt einen Auszug aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu besorgen, in welchem alle Daten zum Führerschein wie auch die Führerscheinklassen aufgeführt sind. Allerdings ist das nur möglich bei Führerscheinen, die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden.
Für Touristen, deren Führerschein während ihres Urlaubs in Spanien verloren geht oder gestohlen wird, reicht in der Regel die Vorlage der Verlust- oder Diebstahlsanzeige als „Führerscheinersatz“, um nach Hause zu fahren.

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