Wer alle notwendigen Kriterien erfüllt, kann sein Fahrzeug als Umzugsgut anmelden. Dies gilt z.B. nur dann, wenn man nachweislich seinen Wohnort in seinem Heimatland abgemeldet hat und sich in Spanien angemeldet hat. Ausserdem muss die Anmeldung als Umzugsgut innerhalb von 8 Wochen nach Umzug erfolgen.
Dieser Prozess wird vom spanischen Finanzamt seit einigen Jahren erheblich erschwert, z.B. durch die Forderung, dass die Abmeldedokumente eine Apostille tragen müssen – und dies obwohl die Hager Apostille seit 2019 innerhalb der EU fast nicht mehr verwendet wird und nur noch von wenigen Behörden ausgestellt wird. Aber die wenigsten wissen, dass es Möglichkeiten gibt, dies zu umgehen.
Die Vorteile der Anmeldung als Umzugsgut liegen auf der Hand: Neben der Ersparnis der Matricula-Steuer – eine Steuer, die einmalig bei Registrierung des Fahrzeugs in Spanien fällig wird – werden die meisten Veränderungen am Fahrzeug, wie Anbauten, Umbauten oder eine einfache Anhängerkupplung, die ansonsten zurueckgebaut werden müssten, in Mehrzahl akzeptiert.
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