Was tun bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins?


Zunächst ist eine Verlustanzeige bei der Policia Local zu erstatten, bei Diebstahl eine Anzeige bei der Guardia Civil.
Wenn es sich um einen spanischen Führerschein handelt, so kann bei der DGT (Direccion General de Trafico) ein Duplikat bestellt werden. Dauer bis zum Erhalt des neuen Führerscheins ca. 6 Wochen.
Handelt es sich um einen deutschen Führerschein und hat der Inhaber seinen Lebensmittelpunkt in Spanien, so muss er einen Führerscheinumtausch beim Trafico erwirken. Das heisst, er erhält einen spanischen Führerschein. Hierzu muss er die Residencia (Certificado UE) besitzen. In diesem Fall empfiehlt es sich, vorher beim Kraftfahrbundesamt einen Auszug aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister zu besorgen, in welchem alle Daten zum Führerschein wie auch die Führerscheinklassen aufgeführt sind. Allerdings ist das nur möglich bei Führerscheinen, die seit dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden.
Für Touristen, deren Führerschein während ihres Urlaubs in Spanien verloren geht oder gestohlen wird, reicht in der Regel die Vorlage der Verlust- oder Diebstahlsanzeige als „Führerscheinersatz“, um nach Hause zu fahren.

Änderungen bei der N.I.E.


Seit Kurzem ist es erforderlich, im Antragsformular des Ausländeramts das Motiv für die Beantragung der N.I.E. genau anzugeben. Es reicht nicht mehr, ein Kreuzchen bei „Por Intereses económicos“ , „Por Intereses Sociales“ oder „“Por Intereses Profesionales“ zu machen, sondern es muss näher erläutert werden, was man vorhat. Zum Beispiel muss man für einen Immobilienkauf die Adresse der Immobilie angeben oder zumindest in welcher Region Mallorcas man eine Immobilie sucht. Beantragt man die NIE für eine Autoummeldung, so muss man das Kennzeichen angeben. Auch wenn die NIE aus beruflichen Gründen beantragt wird, sind nähere Angaben zu machen, wie z.B. wo man einen Job sucht, bei welchem Arbeitgeber man sich bewirbt bzw. anfangen will zu arbeiten.
Das Ausländeramt will damit verhindern, dass immer mehr Menschen die NIE auf Mallorca beantragen, obwohl sie nicht auf Mallorca, sondern auf dem spanischen Festland leben wollen oder zu Hause sind. Dies kommt durch die angespannte Terminsituation und die deutlich längeren Wartezeiten in einigen anderen Provinzen Spaniens

Was ist das S1-Dokument und wozu die Residencia?

Wer in Deutschland gesetzlich krankenversichert ist und im europäischen Ausland lebt, kann mit dem S1 Formular seiner gesetzlichen Krankenkasse seine Ansprüche auf Gesundheitsleistungen nach Spanien übertragen.  Die spanische Krankenversicherung rechnet die erbrachten Leistungen dann mit der deutschen Krankenkasse ab. Dies gilt für Bürger aus allen EU-Ländern, da das S1 ein EU-Standardformular ist.

Von dem S1 Dokument können vor allem Rentner, aber auch Grenzgänger und Entsendete profitieren, soweit sie im EU Ausland leben. Zusätzlich zum S1 muessen diese die Residencia vorlegen, um ihre Krankenversicherung nach Spanien übertragen zu können. Die Residencia oder Certificado UE wird auf Mallorca beim Ausländeramt in Palma beantragt und dient der Seguridad Social  (gesetzliche spanische Krankenversicherung) als Nachweis, dass man seinen Hauptwohnsitz in Spanien hat.

Bei der Beantragung der Residencia benötigen Rentner, Grenzgänger und Entsendete wiederum das S1-Dokument als Nachweis ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

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